Datenschutz ist eine zentrale betriebliche Aufgabe die zunehmend im Fokus der Gesellschaft wahrgenommen wird.
Im medizinischen Umfeld wirke ich als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Bei einer überlegten Gestaltung integriert sich Datenschutz in die Arbeitsabläufen in den Praxen und kann seinen Beitrag zur Verbesserung der Verfahren bilden.
Erstellung der Varfahrensverzeichnisse nach §4e BDSG
Beratung der Praxismitarbeiter und Unterstützung bei Problemen
Aufbau eines Datenschutzmanagements
Vorabkontrollen bei der Einführung und Änderung automatisierter Verfahren
Artzpraxen können durch eine solche externe Einbindung am juristischen, organisatorischen und technischen Know-How teilhaben.
Sie erreichen ein Plus an Sicherheit für ihre Praxis und ihre Patienten.